Alle Informationen zum Zeitplan und unseren Alternativen!

Leuchtmittelverbot 2023

Mit FEGA & Schmitt tappen Sie nicht im Dunkeln

Leuchtmittelverbot — alles auf einem Blick!

Gemäß RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ist die Verwendung von gefährlichen Substanzen wie beispielsweise Quecksilber in Leuchtmitteln untersagt.

Ziel der Europäischen Union ist es, mit dem Schritt-für-Schritt-Verbot bedenklicher Leuchtmittel den Grundsätzen des European Green Deals zu folgen. Mit der Umstellung auf effiziente Leuchtmittel will die EU enorme Energiekosten einsparen. Dies bedeutet aber auch, dass Alternativen gesucht und verwendet werden müssen. 

Wir bieten Ihnen bei FEGA & Schmitt eine umfassende Beratung, damit Sie beim Leuchtmittelverbot nicht im Dunkeln tappen müssen. 

Welche Auswirkungen hat das Verbot?

Grundsätzlich beziehen sich die Verbote darauf, dass diese Leuchtmittel ab dem Stichtag nicht mehr in der EU produziert und eingeführt werden dürfen.

Ein Abverkauf aller vorhandenen Bestände ist aber ohne Einschränkungen möglich. Die noch verfügbaren Bestände am europäischem Markt werden hier unmittelbar abnehmen und der Nachkauf wird am Ende nicht mehr möglich sein.

Wann werden welche Leuchtmittel verboten?

Folgende Fristen müssen bei dem Verbot berücksichtigt werden: 

  • ab 25.02.2023
    Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni – 2pin/4pin)
    Kreisförmige Leuchtstofflampen (T5, T9)
     
  • ab 25.08.2023
    Lineare Leuchtstofflampen (T5, T8)
     
  • ab 01.09.2023
    Hochvolt -/Niedervolt-Halogenlampen (G9, G4, GY6.35)

Welche Alternativen gibt es?

Klimaschonend, zukunftssicher und kostengünstig sind LEDs. Die Umrüstung amortisiert sich bald und kann außerdem förderungsberechtigt sein. Hier finden Sie unsere Alternativen. 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Wenn Sie eine Umrüstung auf energiesparende LED-Leuchten anstreben, kann Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Fördermöglichkeiten zur Verfügung stellen. 

Alle Informationen zur Förderung sowie zur Beratung finden Sie hier

Leuchtstoffmittelverbote 2023

2023 werden einige Verbote für Leuchtstoffröhren aktiv. FEGA & Schmitt bietet LED-Lösungen an.

Zeitplan auslaufender Leuchtmittel

 

Die klassische T5-Leuchtstoffröhre mit kreisförmigem Durchmesser darf bereits seit 25. Februar 2023 nicht mehr in Umlauf gebracht werden. 

Ab dem 25. August 2023 sind dann auch lineare Varianten verboten. 

Besser jetzt handeln und zu unseren LED Alternativen greifen! Um in unserem Onlineshop zu stöbern, benötigen Sie einen Kundenaccount. 

Jetzt Kunde werden!

LED-Alternativen zu verbotenen Leuchtstoffröhren

Für das Jahr 2023 werden neue Verbote für den Einsatz von bestimmten Leuchtmitteln aktiv. LEDs sind Alternativen.

Unsere LED-Alternativen

Ihr FEGA & Schmitt Elektrogroßhandel bietet eine große Auswahl an Retrofit-LED-Lampen sowie LED-Leuchten an, die problemlos als Alternative genutzt werden können.

Beachten Sie jedoch, dass die Umrüstung auf Retrofit-Lampen nicht förderfähig ist. Für eine langfristige Lösung sollten Sie eine Sanierung oder den gänzlichen Umstieg auf effiziente LED-Leuchten anstreben – dies wird in vielen Fällen gefördert!

Unsere Lichtspezialisten unterstützen Sie gerne bei allen Fragen und Möglichkeiten des Austauschs. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir machen es einfach!

Vorteile unserer Retrofit-LEDs

Umweltfreundlich
light-bulb
Hohe Beleuchtungsqualität
Langlebig und kostensparend

Fördermöglichkeiten durch den Bund

BEG-Förderung

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind (kommunale) Unternehmen sowie Einzelpersonen. Gefördert wird der Ausbau und die Sanierung alter Leuchtstoffe sowie die Beratung und Einsetzung energiesparender Alternativen mittels eines Effizienz-Beraters

 
Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert seit Beginn des Jahres 2021 Investitionen in die Innenbeleuchtung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Damit soll das Verbot von Leuchtmitteln bekräftigt und der Fokus auf Energieeffizienz und Ressourcenschonung gelegt werden.

 
Wie hoch ist die Förderung?

Einzelmaßnahmen werden mit 15 Prozent gefördert. Darunter fallen Investitionen in Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme von Neubau- und Bestandsgebäuden. Zusätzlich bietet die KfW Zuschüsse für Komplettsanierungen an. 

Die Kosten des Effizienz-Beraters können bis zu 50 Prozent förderfähig sein. 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
  • Anlagen älter als 5 Jahre
  • Nutzung weitere 10 Jahre
  • Mindestinvest 2.000 Euro netto
  • Einbindung eines Effizienz-Beraters erforderlich

BMWK-Klimaschutzinitiative

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Kommunen, öffentliche Einrichtungen oder Organisationen, die eine kommunale Beteiligung von mindestens 25 Prozent haben. Auch Vereine mit gemeinnütziger Ausrichtung sowie religiöse Gemeinschaften können von der Förderung durch das BMWK profitieren. 

Das Ziel ist, langfristig den CO2-Ausstoß sowie den Energieverbrauch in Deutschland zu senken. Mit Hilfe der Kommunalrichtlinie sollen Kommunen ermutigt werden, ihre Emissionen nachhaltig zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. 

 
Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Montage einer Neuanlage sowie die Demontage und Entsorgung der Altlasten. 

Gefördert werden Innen- und Hallenbeleuchtung, als auch Außen- und Straßenbeleuchtung. 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Zuschüsse kann zwischen 20 und 40 Prozent liegen. Eine Mindestzuwendung wird dabei von 5.000 Euro zugesprochen. Zusammenschlüsse einzelner Kommunen sind dabei möglich. 

Finanzschwache Kommunen oder Kommunen aus Braunkohlerevieren können eine zusätzliche Förderung von 15 Prozent beantragen. 

Lichtblicke 2023/2024

Entdecken Sie unseren Lichtblicke Katalog 2023/2024.