Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Finanzhilfen.
KfW-Unternehmerkredit
Die KfW-Bank bietet Unternehmern, Selbstständigen oder Freiberuflern Kredite an, wenn diese durch die Covid 19-Krise in Schieflage geraten sind. Diese Kredite können für Investitionen und Betriebsmittel benutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man bis 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten war. Die Kreditwürdigkeit und die Risikoübernahmen ist von dem Alter des Betriebs abhängig. Weitere Informationen finden Sie hier.
KfW-ERP-Gründerkredit - Universell
Der KfW-ERP-Gründerkredit – Universell ist für Unternehmensneugründungen bis zu fünf Jahren im In- und Ausland. Hierunter fallen auch Betriebe, die die Nachfolgeregelung genutzt haben. Es werden Investitionen, Betriebsmittel sowie Material- und Warenlager finanziert. Für welche Zielgruppe und Nutzungsmöglichkeiten dieser Kredit genutzt werden kann und für welche Investitionen dieser Kredit nicht zur Verfügung steht, finden Sie hier.
KfW-Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
Dieses Angebot der KfW-Bank richtet sich an alle Unternehmen, die eine Finanzierung ab 25 Mio. EUR benötigen. Dies ist vor allem für mittelständischer und große Betriebe interessant. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erläuterungen der KfW-Bank zu den genannten Krediten:
„Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Anträge können ab heute über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.“
Bürgschaftsbanken – Erweiterung der Unterstützung von KMU
Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegt, dass Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften erweitert werden. Dies bedeutet:
- Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro)
- höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft
- verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen
Weitere Informationen dazu finden sie hier.
Maßnahmen der Bundesregierung
Das Bundesministerium hat ein Milliarden-Hilfspaket auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft zu unterstützen. Die wichtigsten Maßnahmen des Schutzschirms auf einen Blick:
Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums (gute und verständliche Aufbereitung) und des Bundeswirtschaftsministerium (ausführliche Informationen). Auch finden Sie hier gesammelte Fragen, die am häufigsten gestellt werden. Dadurch erhalten Sie einen noch detaillierteren Überblick.
Maßnahmen der Bundesländer
Die Bundesländer haben in ihren Kompetenzbereichen zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, um der Wirtschaft und den Unternehmen Stabilität zu geben. Hier finden Sie nach Bundesländern sortiert die jeweiligen Auskunftsseiten: