Compliance

Unternehmensweites Hinweisgebersystem

Wir bekennen uns zu unserem Code of Compliance und machen damit klar: Wir verhalten uns jederzeit integer im Umgang miteinander sowie mit unseren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern. Häufig führen Hinweise Dritter dazu, dass Wirtschaftskriminalität aufgedeckt und aufgeklärt wird. Wir haben daher ein System eingerichtet, dass es ermöglicht, Hinweise auf kriminelle Handlungen oder schwerwiegende Verstöße gegen unseren Code of Compliance zu geben. Es handelt sich dabei um das internetbasierte BKMS-System (Business Keeper Monitoring System). Dieses auf einer sicherheitszertifizierten Software basierende System wird bereits in über 190 Ländern von Unternehmen, Verwaltungen und Organisationen erfolgreich eingesetzt.

Sie wollen uns über das BKMS-System einen Hinweis geben? Dann können Sie wählen, ob sie dies anonym oder unter Angabe Ihres Namens tun möchten. An einer offenen Kommunikation ist uns sehr gelegen. Daher ermutigen wir Sie ausdrücklich, Ihren Namen zu nennen. Alle Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich und beziehen dabei auch die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten ein.

Einen Hinweis an uns weiterzugeben, ist ganz einfach. Sie müssen sich dazu nur ein Postfach im BKMS-System anlegen. Dies dient dazu, Sie zu kontaktieren, falls Rückfragen erforderlich sind. Zudem können Sie Ihre Meldung jederzeit mit weiteren Informationen versehen. Auch über das Postfach können Sie anonym kommunizieren, wenn Sie dies wünschen.

Bitte beachten Sie: Das BKMS- System wird von uns ausschließlich eingesetzt, um die Möglichkeit zu eröffnen, auf die folgenden Tatbestände aufmerksam zu machen: vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen oder definierte, schwerwiegende Compliance-Verstöße in der FEGA & Schmitt Elektrogroßhandel GmbH. Wird das System zu anderen Zwecken missbraucht, kann dies einen Straftatbestand darstellen.

Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis ins System einzustellen:

https://www.bkms-system.net/wuerth

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Compliance bei FEGA & Schmitt

Beschwerdeverfahren gemäß §§ 8, 9 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

An beschwerde-LkSG@fega-schmitt.de können Sie uns

  • Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie
  • Hinweise auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten

im Geschäftsbereich unseres Unternehmens oder eines Zulieferers von uns senden.

Bitte geben Sie in Ihrer Meldung auch an, wie wir mit Ihnen kommunizieren können, um den Sachverhalt mit Ihnen zu erörtern. Wir werden uns hierzu mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen.

Nach Abgabe des Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung einschließlich einer Arbeitsauftragsnummer. Ihr Hinweis wird intern unter dieser Ticketnummer durch das Beschwerde-LkSG Team bearbeitet. Über die oben genannte E-Mail-Adresse können Sie sich auch jederzeit nach Abgabe einer Meldung wieder mit uns in Verbindung setzen. Bitte geben Sie hierbei die Ihnen mit der Eingangsbestätigung übersandte Arbeitsauftragsnummer an. Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln.

In der nachfolgenden Verfahrensordnung erhalten Sie weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Hinweises:

Was ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens?
Dieses Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf

  • menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken
  • sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers von uns entstanden sind.


Was passiert bei einem Hinweis?
Nach Abgabe eines Hinweises erhält jeder Hinweisgeber unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage ab Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Hinweise werden intern durch Beschwerde-LkSG Team bearbeitet.

Welche Verfahrensschritte folgen?
Nach Erhalt eines Hinweises wird dieser zunächst durch den zuständigen Sachbearbeiter plausibilisiert, insbesondere im Hinblick auf relevante menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bzw. die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten. Nach Abschluss der Validierung wird der Sachverhalt durch den Bearbeiter der Meldung mit Ihnen als Hinweisgeber erörtert. Bitte geben Sie hierzu ihre Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mail-Adresse an, über die wir Sie kontaktieren können. Bei längerer Bearbeitungsdauer werden Sie als Hinweisgeber spätestens drei Monate nach Abgabe der Meldung von uns über den aktuellen Stand der Bearbeitung in Kenntnis gesetzt.

Wer bearbeitet diese Hinweise?
Die von uns mit der Bearbeitung der Hinweise betrauten Personen sind in der Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen behandelt.

Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird dabei ebenso gewahrt wie ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung.