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#Elektromobilität

Die neuen EU-Vorgaben für Ladeinfrastruktur im Überblick

Lesezeit: 01:30 Minuten

Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf und mit ihr die Anforderungen an eine flächendeckende, benutzerfreundliche Ladeinfrastruktur. Mit der AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) hat die EU seit April 2024 einen neuen, verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen, der den Ausbau und Betrieb von Ladepunkten europaweit regelt.


Ziel der AFIR: Einheitliches Ladenetz in Europa 

Die AFIR ersetzt die bisherige Richtlinie AFID und setzt klare, verpflichtende Standards für die Lade- und Tankinfrastruktur alternativer Kraftstoffe. Ziel ist ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ladeinfrastruktur – unabhängig vom Anbieter oder Fahrzeugtyp.

Besonders im Fokus: Elektrofahrzeuge, aber auch Wasserstoff- und LNG-Tankstellen. 


Wichtige Stichtage und neue Pflichten 

Ab 14. April 2025: Pflicht zur Datenbereitstellung (betrifft Betreiber/Backend!) 
Betreiber müssen statische und dynamische Daten zu Ladepunkten bereitstellen. Dazu gehören Standort, Steckertyp, Preise, Verfügbarkeit und Zahlungsoptionen. 
Ziel: Transparenz und bessere Auffindbarkeit für Nutzer 

Ab 14. April 2026: DATEX-II-Format wird Pflicht (betrifft Betreiber/Backend!)
Alle Daten müssen im standardisierten DATEX-II-Format bereitgestellt und an zentrale Plattformen wie die Mobilithek übermittelt werden 

Ab 8. Januar 2026: ISO 15118-2 für öffentliche AC-Ladepunkte (Betrifft Betreiber/Planer/Installateur)
Alle neu errichteten öffentlich zugänglichen AC-Ladepunkte müssen den Kommunikationsstandard ISO 15118-2:2016 unterstützen 

Ab 1. Januar 2027: ISO 15118-20 auch für private Ladepunkte (betrifft Betreiber/Planer/Installateur)
Auch nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte (z. B. auf Firmengeländen oder in Wohngebäuden) müssen ISO 15118-20:2022 unterstützen, wenn sie neu installiert oder grundlegend renoviert werden 


Was bedeutet das für die Nutzer? 

  • Mehr Nutzerfreundlichkeit durch einfache Bezahlmöglichkeiten.


Was bedeutet das für Betreiber, aber teilweise auch die Planer und Installateure?

Die AFIR bringt neue Pflichten – aber auch Chancen: 

  • Höhere Auslastung durch breitere Zielgruppen.
  • Zukunftssicherheit durch frühzeitige Investitionen in ISO-konforme Technik.
  • Planungssicherheit durch klare Vorgaben und Fristen. 

Bestandsschutz gilt für bestehende Ladepunkte – Nachrüstpflichten bestehen nur in bestimmten Fällen, etwa für Schnellladepunkte entlang des TEN-V-Netzes bis 2027.


Fazit: Jetzt auf AFIR vorbereiten

Die AFIR-Verordnung ist ein Meilenstein für die Elektromobilität in Europa. Wer Ladeinfrastruktur betreibt oder plant, sollte die neuen Vorgaben frühzeitig umsetzen. So wird nicht nur die gesetzliche Konformität sichergestellt – sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt.

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Autor:in

Karl-Heinz Müller

Produktmanagement Gebäudetechnik, E-Mobilität, Energiemanagement

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