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#Elektromobilität

Bundesregierung verlängert Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge – Chancen für das Elektrohandwerk

Lesezeit: 01:30 Minuten

Die Bundesregierung hat die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert. Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen werden, bleiben bis zu zehn Jahre – längstens bis Ende 2035 – steuerfrei. Damit sollen die Elektromobilität unterstützt und industriepolitische Impulse gesetzt werden. Die konkrete Klimawirkung hängt von weiteren Rahmenbedingungen ab.


Was Sie jetzt zur Steuerbefreiung wissen sollten

  • Die Steuerbefreiung gilt für alle Elektrofahrzeuge, unabhängig vom Einkommen der Halter.
  • Neben der Steuerbefreiung gibt es weitere Fördermaßnahmen, wie Sonderabschreibungen und erhöhte Preisgrenzen für Förderprogramme.
  • Die Bundesregierung plant zudem ein Förderprogramm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie dem EU-Klimasozialfonds. 

Für Elektrofachbetriebe eröffnet dies klare Vorteile: Eine Umstellung des Fuhrparks auf E-Fahrzeuge spart langfristig Kosten, und durch die steigende Zahl an E-Autos wächst der Bedarf an professioneller Ladeinfrastruktur – ein Wachstumsfeld für das Elektrohandwerk.


Praxisbeispiel 

Ein Handwerksbetrieb ersetzt drei Diesel-Transporter durch Elektrotransporter. 

  • Kfz-Steuer pro Diesel: ca. 280 € / Fahrzeug / Jahr
  • Kfz-Steuer pro Elektrofahrzeug: 0 € 

Nach der zugrunde gelegten Beispielrechnung kann der Betrieb über zehn Jahre durch die Steuerbefreiung rund 8.400 € einsparen. Unter den dort angenommenen Bedingungen können für den Fuhrpark zusätzlich rund 30.000 € an Energie- und Wartungskosten eingespart werden. Die tatsächlichen Einsparungen hängen insbesondere von den eingesetzten Fahrzeugen, der Fahrleistung, den Energiepreisen, dem Wartungsaufwand und der Nutzungsdauer ab. Die eingesparten Mittel nutzt der Betrieb, um Wallboxen am Firmengelände zu installieren und das Dienstleistungsangebot für Ladeinfrastruktur auszubauen.
 

Mautbefreiung für E-Lkw

Auch für den Schwerlastverkehr gibt es Entlastungen: Der Bundestag hat die Mautbefreiung für Lkw mit batterie-elektrischem Antrieb bis zum 30. Juni 2031 verlängert. Damit müssen Lkw, die im Fahrbetrieb lokal emissionsfrei sind, auch in den kommenden Jahren keine Mautgebühren auf deutschen Autobahnen zahlen. Ursprünglich wäre die Befreiung bereits zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen.


Fazit

Die verlängerte Kfz-Steuerbefreiung kann die finanzielle Planung bei der Umstellung auf Elektrofahrzeuge erleichtern. Für Elektrofachbetriebe bietet sie nicht nur Vorteile im eigenen Fuhrpark, sondern eröffnet zusätzliche Umsatzchancen im Bereich Ladeinfrastruktur. FEGA & Schmitt und PRO.mobility stehen den Betrieben dabei als verlässliche Partner zur Seite.

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Ob für den eigenen Fuhrpark oder für Kundenprojekte – PRO.mobility bietet herstellerübergreifende Beratung, technische Auslegung, Produktempfehlungen und praxiserprobte Lösungen.

Autor:in

Jörg Geißler

Backoffice FCC

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