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KfW-Heizungsförderung 2026/2027: Die aktuellen Fördersätze im Überblick

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die KfW-Heizungsförderung. Grundförderung, Boni und förderfähige Investitionskosten wurden angepasst. Für Anfang 2027 ist bereits eine weitere Anpassung angekündigt. Ein Überblick über die aktuellen und geplanten Eckdaten.


Das gilt seit dem 21. Juli 2026 

Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Verändert haben sich die Bausteine drumherum: 

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %. Ab 2027 soll er im Sechs-Monats-Rhythmus weiter sinken.
  • Einkommensbonus: gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen – möglich sind 10 %, 30 % oder 40 %. Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind gelten höhere Einkommensgrenzen.
  • Maximaler Fördersatz: bis zu 80 %.
  • Förderfähige Investitionskosten: für die erste Wohneinheit jetzt maximal 28.000 €. Bei einem Fördersatz von 80 % ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 22.400 €.
  • Austausch bestehender erneuerbarer Heizungen: künftig deutlich strenger geregelt. Alter und Art der Bestandsanlage sind dabei relevant. 

Ausblick 2027: Der Wertschöpfungsbonus 

Für das erste Quartal 2027 ist bereits eine weitere Anpassung angekündigt. Nach aktuellem Stand gilt:

  • Die Grundförderung für Wärmepumpen soll von 30 % auf 15 % sinken.
  • Parallel ist ein neuer Wertschöpfungsbonus von 15 % vorgesehen.
  • Diesen Bonus sollen voraussichtlich Wärmepumpen erhalten, die festgelegte Anforderungen an die europäische Wertschöpfung erfüllen.
  • Für entsprechende Geräte läge die Förderung damit rechnerisch weiterhin bei 30 % (15 % Grundförderung plus 15 % Wertschöpfungsbonus).
  • Ohne Anspruch auf den Bonus läge die Förderung bei 15 %. 

Die konkreten Ausführungsbestimmungen und Nachweispflichten zum Wertschöpfungsbonus sind derzeit noch nicht final. Die genannten Werte für 2027 basieren auf dem aktuellen Ankündigungsstand und können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern. 


Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick 

Seit 21.07.2026: 

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, sinkt halbjährlich
  • Einkommensbonus: 10 % / 30 % / 40 %
  • Maximaler Fördersatz: bis zu 80 %
  • Förderfähige Investitionskosten (1. Wohneinheit): 28.000 € 

Ab 2027 (geplant): 

  • Grundförderung: 15 %
  • Wertschöpfungsbonus: 15 % (bei europäischer Fertigung)
  • Klimageschwindigkeitsbonus, maximaler Fördersatz und förderfähige Investitionskosten: noch nicht final 

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 14. August 2026.

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Autor:in

Michael Kleen

Produktmanager Dienstleistung Haustechnik

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