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#Elektromobilität

Neue Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Seit dem 15. April 2026 können Anträge für das neue Förderprogramm zur Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern gestellt werden. Damit rückt ein Marktsegment stärker in den Fokus, das für Elektrofachbetriebe enormes Potenzial bietet: private Ladeinfrastruktur im Wohnungsbestand. Das Bundesverkehrsministerium stellt dafür bis zu 500 Millionen Euro bereit. 

Der Bedarf ist groß. Gerade in Mehrparteienhäusern fehlen oft passende Lademöglichkeiten, obwohl hier ein erheblicher Anteil der Stellplätze im privaten Bereich liegt. Genau hier setzt das Förderprogramm an: Gefördert wird nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern, inklusive vorbereitender Vorverkabelung. Für das Elektrohandwerk eröffnet das neue Chancen in Planung, Installation und Ausbau skalierbarer Ladeinfrastruktur im Bestand.


Was wird gefördert? 

Gefördert werden unter anderem: 

  • die Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
  • die dazugehörige technische Ausrüstung
  • Netzanschluss und notwendige elektrische Komponenten
  • Baumaßnahmen und vorbereitende Vorverkabelung an Stellplätzen 

Nicht förderfähig sind dagegen insbesondere Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie Leasing- oder Mietkosten.


Wer kann Anträge stellen? 

Das Programm ist in drei Förderaufrufe unterteilt. Angesprochen werden: 

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • KMU sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand 

Die Förderrichtlinie nennt darüber hinaus allgemein Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern sowie Eigentümer zugeordneter Stellplätze als antragsberechtigte Gruppen.


Wie hoch ist die Förderung? 

Die Förderhöhe richtet sich nach der konkreten Ausführung. Nach Angaben des BMV beträgt der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz: 

  • bis zu 1.300 Euro ohne installierte Wallbox
  • bis zu 1.500 Euro mit Wallbox
  • bis zu 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt 

Wichtig ist dabei: Die Aussage „bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt“ gilt nicht pauschal für jede Ausführung, sondern für förderfähige Ladepunkte mit bidirektionaler Ladefähigkeit. Außerdem darf die Ladeleistung pro Ladepunkt maximal 22 kW betragen.


Welche Voraussetzungen gelten? 

Für den Erhalt der Förderung gelten klare Rahmenbedingungen. So müssen laut BMV: 

  • mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden
  • mindestens sechs Stellplätze in oder an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden
  • die Ladeinfrastruktur in Deutschland errichtet werden
  • der Betrieb grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen 

Außerdem dürfen Vorhaben vor der Bewilligung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.


Warum das Thema für Elektrofachbetriebe besonders spannend ist 

Für Elektrofachbetriebe ist das Förderprogramm mehr als nur ein Zuschussmodell. Es schafft einen konkreten Investitionsanreiz in einem Bereich, der technisch anspruchsvoll und gleichzeitig langfristig relevant ist: Ladeinfrastruktur im Wohnungsbestand. 

Gerade bei Mehrparteienhäusern sind häufig folgende Leistungen gefragt: 

  • elektrische Ertüchtigung bestehender Anlagen
  • Vorverkabelung größerer Stellplatzbereiche
  • Auswahl passender Wallboxen
  • Lastmanagement und Backend-Anbindung
  • nutzerbezogene und rechtskonforme Abrechnung 

Damit entstehen für das Handwerk nicht nur einzelne Installationsprojekte, sondern oft skalierbare Gesamtlösungen für Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Wohnungsunternehmen. Diese Einordnung ist eine praktische Schlussfolgerung aus dem Förderfokus auf größere Bestände, Vorverkabelung und mehrere Stellplätze je Objekt.


Was PRO.mobility in diesem Umfeld leisten kann 

PRO.mobility positioniert sich als Ladelösung von der Planung bis zur Abrechnung und bietet speziell für Wohnungseigentümer und Wohnungsbaugesellschaften ein Backend zur transparenten, individuell abrechnungsfähigen Verwaltung von Ladeinfrastruktur. Zusätzlich stellt PRO.mobility eine Fördermittelsuche bereit, um passende Programme schnell zu identifizieren. 

Für die Praxis besonders relevant: PRO.mobility beschreibt sein Backend als Lösung für eine automatisierte Abrechnung, bei der Ladevorgänge eichrechtskonform dokumentiert werden. Damit kann die Abwicklung in Wohnumgebungen deutlich einfacher werden, etwa wenn einzelne Nutzer oder Mietparteien verursachungsgerecht abgerechnet werden sollen. 

Zusätzlich stellt PRO.mobility eine Fördermittelsuche bereit, mit der sich passende Förderprogramme wie das aktuelle Programm zur Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus schnell identifizieren lassen.


Wichtig bei der Umsetzung: Eichrechtskonforme Hardware mitdenken 

Wer Abrechnungslösungen professionell aufsetzen will, sollte das Thema Eichrechtskonformität frühzeitig mitdenken. PRO.mobility führt dafür ausdrücklich Ladestationen mit entsprechender Ausweisung im Portfolio. Das ist besonders wichtig, wenn Ladevorgänge transparent und nachvollziehbar nutzerbezogen abgerechnet werden sollen.


Fazit 

Das Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus bringt Bewegung in einen Markt, der bislang oft an Investitionshürden, technischer Komplexität und fehlender Abrechnungslösung gescheitert ist. Seit dem 15. April 2026 entstehen hier neue Chancen für Eigentümer, Wohnungsunternehmen und vor allem für Elektrofachbetriebe, die diese Projekte kompetent umsetzen können.

Volle Ladung Elektromobilität 

Die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus steigt. Für das Elektrohandwerk ergeben sich dadurch attraktive Chancen. Mit der Aktion von FEGA & Schmitt und PRO.mobility profitieren Sie von Vorteilen rund um Planung, Umsetzung und Betrieb von Ladeinfrastruktur im Wohnungsbau, darunter auch ein Cashback-Vorteil für installierte Ladepunkte.

Autor:in

Ralf Wohlmann

Leiter Technikzentrum Elektromobilität

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